Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Ferienwohnrecht

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Ferienwohnrecht

Unter Ferienwohnrecht (auch: Timesharing, Teilzeitwohnrecht, Teilzeiteigentum, Teilnutzungsrecht, Wohnnutzungsrecht) sind Verträge im Hotel- und Touristikbereich zusammengefasst, durch die ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft, für die Dauer von mindestens drei Jahren ein Wohngebäude jeweils für einen bestimmten Zeitraum des Jahres zu Erholungs- oder Wohnzwecken zu nutzen.

Je nach Anbieter unterscheiden sich die Konzepte der Nutzungsrechte. Dennoch haben alle Ferienwohnrechte generell folgende Gemeinsamkeiten: Der Kunde erwirbt für eine bestimmte Kaufsumme das Recht, jedes Jahr, oder jedes ungerade Jahr bzw. gerade Jahr, wiederkehrend eine Ferienunterkunft (Hotelzimmer, Appartement) für einen bestimmten Zeitraum, meistens eine feste Woche (sieben Übernachtungen), zu einem bestimmten Zeitraum zu bewohnen. Dieses Recht kann, je nach vertraglicher Vereinbarung und je nach Anbieter und Konzept von wenigen Jahren bis unendlich ausgeübt werden. Die vertraglich festgelegten Laufzeiten liegen, im deutschsprachigen Raum, meistens bei 30-50 Jahren. Diese Nutzungsrechte können auch vererbt, verkauft, vermietet oder verschenkt werden und sind in aller Regel über die Ferienanlage oder einen Treuhänder im Grundbuch verankert.

Ähnlich einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist es allgemein üblich, dass der Ferienwohnrechtsbesitzer entsprechend seinem Anteil jährlich auch die allgemeinen Betriebs-, Verwaltungs-, Instandsetzungskosten, auch Servicegebühren genannt, bezahlt.

Appartements auf der Basis von Ferienwohnrechten sind so konzipiert, dass sie sowohl als komfortables Hotelzimmer als auch als Ferienwohnung auf Selbstversorger-Basis genutzt werden können. Standard ist die mindestens einmal wöchentliche Reinigung und Pflege eines Appartements im Rahmen eines hotelähnlichen Service. Dem Gast stehen darüber hinausgehende umfangreiche Dienstleistungen – unentgeltlich oder entgeltlich – zur Verfügung.