Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Gesamtschuldner

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Gesamtschuldner

Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.

Die Gesamtschuld ist eine von verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung mehrerer Schuldner an einem Schuldverhältnis. Vereinfacht ausgedrückt besteht dann eine Gesamtschuld, wenn ein Gläubiger eine Leistung nur einmal verlangen kann, zu der vollen Leistung jedoch mehrere natürliche oder juristische Personen als Schuldner verpflichtet sind.

Jeder Schuldner hat also für die gesamte Schuld aufzukommen und nicht etwa nur für einen Teil davon. In dieser Situation kann sich der Gläubiger aussuchen, welchen Schuldner er in Anspruch nimmt (Paschastellung). Die Erfüllung eines Gesamtschuldners wirkt entlastend auch für die anderen.