Die Baulast ist eine freiwillige Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur Erfüllung von Voraussetzungen für die rechtmäßige Durchführung eines in der Regel nachbarlichen Bauvorhabens. Bei der Abstandsbaulast beispielsweise übernimmt er auf seinem Grundstück die seinem Nachbarn fehlenden bauordnungsrechtlichen vorgeschriebenen Abstandsflächen.