Benötigte Unterlagen für ein Immobiliengutachten
Die für das Immobiliengutachten benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dieser Seite. Sollten Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, können wir diese selbstverständlich in Ihrem Auftrage bei den entsprechenden Stellen anfordern.
aktueller Auszug Flurkarte
aktueller Auszug Grundbuch
Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte)
Bauunterlagen
aktuelle Mietverträge und Mietzusammensetzung (falls erforderlich)
Wohnflächenberechnung
Nutzflächenberechnung
Ermittlung des umbauten Raumes
Teilungserklärung (falls erforderlich)
Erbbaurechtsvertrag ( falls erforderlich)
Nießbrauch (falls erforderlich)
Wohnungsrechte (falls erforderlich)
Reallasten (falls erforderlich)
Baugenehmigungen
Was ist was?
Grundbuchauszug
Unbeglaubigte Grundbuchauszüge erhalten Sie bei den Grundbuchämtern. Sie sind in der Regel gebührenpflichtig. Der in einem Gutachten zugrundegelegte Grundbuchauszug sollte aktuell, d.h. nicht älter als 1 Monat sein.
Flurkarte
Die Flurkarte bekommen Sie bei den Kataster- und Vermessungsämtern der Städte oder Kreisverwaltungen. Ablichtungen sind gebührenpflichtig.
Bauplanungsrechtliche Auskunft
Sie gibt Auskunft über die Zulässigkeit von Vorhaben und wird von den Bauplanungsämtern der Gemeinden und Städte erteilt. Auskunft wird meist kostenlos erteilt. Der Bodenwert ist in erheblichem Maße – insbesondere in Innenstädte – von der planungsrechtlichen Zulässigkeit abhängig.
Bauakte
In der Bauakte findet sich die Baugenehmigung, eine Baubeschreibung, die Historie und die Ausstattung Ihres Objekts. Sie enthält die genehmigten Bauzeichnungen, Schnitte und die Flächen- und Massen-Berechnungen.
Wohn- und Nutzflächen sowie Kubatur-Berechnungen
Da die Erträge für den Ertragswert wesentlich von der rentierlichen Fläche abhängen und der Sach- oder Substanzwert von der Kubatur des Gebäudes, sind die entsprechenden Berechnungen unverzichtbare Grundlage einer jeden Bewertung.
Mietverträge
Bei vermieteten Objekten werden die vollständigen Mietverträge einschließlich sämtlicher Änderungen und Anpassungsvereinbarungen benötigt.
Anliegerbescheinigung
Sie werden von den Tiefbauverwaltungsämtern der Städte und Gemeinden ausgestellt und sind gebührenpflichtig.
Baulastauskunft
Wird von den Bauordnungsämtern der Städte oder Gemeinden, teilweise auch bei den Kreisverwaltungen ausgestellt. Kostenpflichtig.
Altlastauskunft
Erhält man bei den Unteren Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörden der Städte und Kreise. Kostenpflichtig.
Auskunft aus der Denkmalliste
Die Untere Denkmalschutzbehörde informiert in der Regel kostenlos darüber, ob ein Grundstück denkmalrechtlichen Vorschriften unterliegt. Falls ein Gebäude als Denkmal eingestuft ist, wird eine Kopie des Denkmalbescheids und der Begründung benötigt. In historischen Gebieten ist ggf. auch eine Einstufung des Grundstücks als Bodendenkmal zu prüfen.