Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Unabhängige Immobiliensachverständige sorgen für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt.
Gutachterausschuss in
Bremen/Bremerhaven
Gutachterausschuss in
Hamburg
Gutachterausschüsse in
Mecklenburg-Vorpommern
Gutachterausschüsse in
Niedersachsen
Gutachterausschüsse in
Schleswig-Holstein
Warum gibt es Gutachterausschüsse?
Die Institution Gutachterausschuss für Grundstückswerte wurde 1960 mit dem damaligen Bundesbaugesetz geschaffen. Ziel war und ist, durch ein unabhängiges Kollegialgremium von Immobiliensachverständigen für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen.
Gutachterausschüsse sorgen für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt
Dazu erhält die Geschäftsstelle des Gutachterauschusses Kopien aller in der Gebietskörperschaft abgeschlossenen Immobilienkaufverträge von den Notaren übersandt. Diese werden unter mathematisch-statistischen Gesichtspunkten bei Wahrung des Datenschutzes analysiert und in zusammengefasster Form publiziert. Sie sind Grundlage von Verkehrwertgutachten privater Sachverständiger oder Beleihungswertgutachten der Banken. Der Gutachterausschuss erstattet auch Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken (Immobilien).
Von den Bundesländern eingerichtete Ausschüsse
Die Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt. Die Gutachterausschüsse sind in der Regel von den Bundesländern eingerichtete Ausschüsse, nur in Ausnahmefällen, z.B. in Baden-Württemberg, sind sie kommunale Ausschüsse, in Nordrhein-Westfalen bei den Vermessungs- und Katasterämtern der kreisfreien Städte und Landkreise angesiedelt.