Bezeichnung für freizuhaltende Flächen. Deren Größe ist in den jeweiligen Landesbauordnungen definiert. Abstandsflächen sind: vor Außenwänden oberirdischer Gebäude sowie vor notwendigen Fenster von Aufenthaltsräumen nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Vorschriften von baulichen Anlagen freizuhaltende Flächen.