Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte Anspruch kann sich auf die Übertragung des Eigentums oder eines sonstigen Rechts an dem Grundstück, auf die Aufhebung eines beschränkten dinglichen Rechts an dem Grundstück, auf die Änderung der Inhalts oder des Ranges eines solchen Rechts richten. In der Praxis ist der häufigste Fall die Auflassungsvormerkung, die als künftige Rechtsänderung den Eigentumswechsel, die Auflassung ankündigt.