Ein Baumangel ist die Abweichung des Ist-Zustandes eines Bauwerks vom geschuldeten Sollzustand.
Er liegt gemäß BGB- oder VOB-Verträgen vor,
• wenn eine im Bauvertrag zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt ist oder
• wenn eine allgemein anerkannte Regel der Bautechnik nicht eingehalten wurde oder
• wenn ein Fehler vorliegt, der den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag
vorausgesetzten Gebrauch aufhebt oder mindert oder
• wenn eine Leistung vertragswidrig ist.