Der Begriff Brandmauer steht für:
    • Brandwand, Brandmauer oder Feuermauer: eine Begrenzung von Brandabschnitten.
       Als Bestandteil des Brandschutzes ist sie dazu bestimmt, die Ausbreitung eines Feuers zu verhindern.  
Fachbegriffe / Lexikon

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.
Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
Der Begriff Brandmauer steht für:
    • Brandwand, Brandmauer oder Feuermauer: eine Begrenzung von Brandabschnitten.
       Als Bestandteil des Brandschutzes ist sie dazu bestimmt, die Ausbreitung eines Feuers zu verhindern.