Die Gemengelage von Grundstücken ist die Zerstreuung der einzelnen Ackergrundstücke eines Besitzes über die gesamte Feldmark.
Die Gemengelage hinderte aufgrund des mit ihr verbundenen Flurzwanges und der Nutzungsberechtigungen einen freieren Aufschwung der Wirtschaft und wurde durch die Agrargesetzgebung Ende des 19. Jahrhunderts beseitigt. Durch Flurbereinigung wurden Grundstücke behördlicherseits zusammengelegt.
Heute wird das Wort für eine unübersichtliche Situation verwendet, insbesondere was Interessen und Absichten der Handelnden anbetrifft.