Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Liegenschaftszinssatz

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Liegenschaftszinssatz

Der Liegenschaftszinssatz (LZ) ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Liegenschaften im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Er ist ein Maß für die Rentierlichkeit des Objektes und gibt an, wie sich das im Objekt gebundene Kapital verzinst.

Die Höhe des Liegenschaftszinssatzes ist abhängig von der Art der Immobilie, der Lage und Beschaffenheit der Liegenschaft.

Liegenschafszinssätze werden i. d .R. vom örtlichen Gutachterausschuss ermittelt. Liegen keine geeigneten Werte vor, können auf Empfehlungen der Literatur oder aus den Wert-Richtlinien (WertR) aus empirisch abgeleiteten Zinssätzen zurückgegriffen werden.