Der Privatbaumeister Franz Wilhelm Ross (1838-1901) entwickelte Tabellen und Thesen zur Wertminderung von Gebäuden. Die Alterswertminderung nach Ross geht von der Annahme aus, das mit zunehmendem Alter sich der Wertverzehr vergrößert. Die Prozentsätze können unmittelbar aus Tabellen entnommen werden und sind in der WertR als Anlage 8 tabelliert werden.
Beispiel:
Bei einem Alter von z.B. 34 Jahren und einer Gesamtnutzungsdauer von 60 Jahren ergibt sich eine Wertminderung von 44,4 %.