Beim Vergleichswertverfahren wird versucht, den Verkehrswert aus Vergleichspreisen (Kaufpreisen) abzuleiten, die für gleichartige Objekte, möglichst zeitgleich, erzielt wurden. Diesem Verfahren sollte der Vorzug gegeben werden, sofern geeignete zeitnahe Vergleichspreise in ausreichender Zahl vorliegen.
Dies gelingt am ehesten bei unbebauten Grundstücken. Bei bebauten Grundstücken sind i.d.R. Vergleichsobjekte weniger leicht zu finden, da Immobilien keine Fließbandprodukte sind und jedes Grundstück eine eigene Individualität ausweist.
Selbst bei äußerlicher Gleichheit (wie z.B. bei Reihenhäusern) können sich Immobilien erheblich durch unterschiedliche Ausstattung, Lage des Grundstückes und Unterhaltungszustand des Gebäudes unterscheiden. In der Praxis steht daher die Anwendung des Ertrags– und Sachwertverfahrens im Vordergrund.