Immobiliengutachter für Immobilienbewertung
Nur ein qualifizierter Immobiliengutachter / Immobiliensachverständiger kennt und beurteilt fachmännisch die wertbeeinflussenden Gegebenheiten, kennt die aktuelle Marktlage, beurteilt Mikro- und Makrolage, Umfeld, Grundstücksgröße und -qualität sowie den Objektzustand.
Ob Eigenheim oder Eigentumswohnung, bebaute oder auch unbebaute Grundstücke, der Immobiliengutachter ermittelt und beurteilt durch ein rechtlich geregeltes Verfahren den Zustand einer Bestands oder Neubauimmobilie und ermittelt den realen Verkehrswert / Marktwert.
Der aktuelle Verkehrswert einer Immobilie dient potentiellen Käufern zur Einschätzung des Kaufpreises, aber auch für Verkäufer ist der tatsächliche Marktwert der Immobilie entscheidend um einen angemessenen Verkaufspreis erzielen zu können.
Wir als Immobiliengutachter erstellen Gutachten unter den Richtlinien der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) z.B. zur Ermittlung des Zugewinns in Scheidungsverfahren, bei Erbansprüchen sowie Erbauseinander-setzungen, für Steuerangelegenheiten, bei Firmenbilanzierungen oder Zwangsversteigerungen.
Wenn Sie einen Immobiliengutachter benötigen vereinbaren Sie einen Termin mit uns um mit Ihnen die Details zu besprechen.
Bewertungsanlässe
- zur Ableitung eines Verkaufspreises
- zur Überprüfung eines Ankaufspreises
- in Scheidungsfällen
- in Erbschaftsangelegenheiten
- in Vormundschaftssachen
- für Zwangsversteigerungen
- zu bilanziellen Zwecken
- zu steuerlichen Zwecken
- bei Vermögensauseinandersetzungen
- zur Ermittlung von Versicherungswerten
Objektarten
- Gewerbeobjekte
- Industrieobjekte
- Einzelhandelsobjekte
- Büroobjekte
- Gemischt genutzte Immobilien
- Freizeitobjekte und Hotels
- Krankenhäuser und Heime
- Landwirtschaftliche Flächen
- Mehrfamilienhäuser
- Einfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen