Bezeichnung nach dem Bewertungsgesetz für Kies- und Sandgruben, Steinbrüche usw. Abbauland ist die Betriebsfläche, die überwiegend durch den Abbau für einen Betrieb nutzbar gemacht wird. Eine Verkehrswertermittlung solcher Flächen erfolgt im "Vergleichsverfahren" oder im "Ertragsverfahren".