Es gibt verschiedene Gründe für die Ablehnung eines Sachverständigen. Hierzu gehören beispielsweise Befangenheit oder mangelnde Fachkunde.
Für die Befangenheit gibt es drei Stufen:
1. absolute Gründe: z.B. Verwandtschaft
2. relative Gründe: Freundschaft, Arbeitsverhältnis
3. selbst geschaffene Gründe, wie beispielsweise Fehler im Ablauf (z.B. in gerichtlichen Verfahren die Anhörung nur
einer Partei usw.).