Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Abnahme

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Abnahme

Festlegung und Bestätigung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen bei der Erstellung von Gebäuden. Mit der Abnahme nimmt der Bauherr das Bauwerk an und billigt damit die Leistungen des Unternehmers als Vertragsgemäß. Teilabnahmen sind ebenfalls möglich.