Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Amtswiederspruch

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Amtswiederspruch

Für die Eintragung eines Amtswiderspruchs ist die Rechtslage zur Zeit der Eintragung maßgeblich. Eine widersprüchliche oder unklare Grundbucheintragung ist wegen inhaltlicher Unzulässigkeit erst dann von Amts wegen zu löschen, wenn auch keine Auslegung im Sinn einer Eintragung mit dem gesetzlich erlaubten Inhalt möglich ist. Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung.