Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Ankaufsrecht

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Ankaufsrecht

Mit Ankaufsrecht wird das Recht bezeichnet, eine bestimmte Sache bis zu einem bestimmten Zeitpunkt kaufen zu können. Von der Konstruktion her, ist das Ankaufsrecht entweder ein bindendes Angebot des Verkäufers, dass der Ankaufsberechtigte bis zu einem bestimmten Datum annehmen kann, ein Vorvertrag oder ein unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossener Kaufvertrag. Bei Grundstücken kann das Ankaufsrecht durch eine Vormerkung gesichert werden.