Französisch für Nutzpfandrecht.
Antichrese beschreibt im Pfandrecht die Überlassung der Pfandnutzung an den Gläubiger, d. h. es ist die Kombination von Nutzungs- und Verwertungsrecht. Antichrese wird auch Nutzungspfand genannt. Das Nutzungspfand für bewegliche Sachen ist im BGB geregelt.