Mit dem Wort Aufsandung steht eine veraltete Bezeichnung in Zusammenhang, welche die Eigentumsübertragung von Liegenschaften betrifft. Das Wort ist heute nur noch im juristischen Begriff der Aufsandungserklärung für das Grundbuch überliefert (in Deutschland Auflassung) und kann entweder auf den Schreibsand oder die "Aufsendung" von Lehen (Rückstellung von Lehen an den Lehnsherrn) zurückgeführt werden.