Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Bauabnahme

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Bauabnahme

Die Bauabnahme ist in der Bauordnung der Übergang von der Ausführung in die Nutzungsphase.

Zu unterscheiden ist die:
  •  öffentlich rechtliche Bauabnahme. Bei der die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der Bauvorschriften in
     baurechtlichen und bautechnischen Hinsicht überprüft.
  •  zivilrechtliche Bauabnahme sie stellt den Gefahrübergang vom Bauunternehmer zum Bauherrn dar. Voraussetzung
     dafür ist die Fertigstellung und (im Wesentlichen) die Mangelfreiheit des Gebäudes oder einer erbrachten
     Bauausführungsleistung.