Die Bauabnahme ist in der Bauordnung der Übergang von der Ausführung in die Nutzungsphase.
Zu unterscheiden ist die:
• öffentlich rechtliche Bauabnahme. Bei der die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der Bauvorschriften in
baurechtlichen und bautechnischen Hinsicht überprüft.
• zivilrechtliche Bauabnahme sie stellt den Gefahrübergang vom Bauunternehmer zum Bauherrn dar. Voraussetzung
dafür ist die Fertigstellung und (im Wesentlichen) die Mangelfreiheit des Gebäudes oder einer erbrachten
Bauausführungsleistung.