Eine Baugenehmigung bzw. Baubewilligung ist ein zentrales Element des Baurechts. Im Baugenehmigungsverfahren wird die Einhaltung bestimmter, jedoch nicht aller öffentlich-rechtlicher Vorschriften überprüft. Sie ist daher nur eine eingeschränkte Unbedenklichkeitbescheinigung. Um die Einhaltung weiterer Vorschriften des öffentlichen Rechts muss sich der Bauherr eigenverantwortlich kümmern. Details sind in den Ländern unterschiedlich geregelt.