Der Baulastträger im Straßenbau ist in der Bundesrepublik Deutschland die Institution, die für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung einer Straße zuständig ist, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt ist. In der Regel ist dies die öffentliche Hand (Staat, Gemeinde). Dem gegenüber stehen Privatstraßen für den öffentlichen Verkehr, bei denen der Baulastträger eine nicht öffentliche Einrichtung ist. Deren Anzahl ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen.