Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Bauliche Anlagen

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Bauliche Anlagen

Der Begriff Bauliche Anlage findet im öffentlichen Baurecht Verwendung. Er wird sowohl in Bauordnungen deutscher Bundesländer als auch in § 29 des Baugesetzbuches verwendet. Er wird jedoch im Bauordnungsrecht anders als im Bauplanungsrecht des Baugesetzbuches definiert. Der Begriff bezeichnet allgemein Objekte, die vergleichsweise immobil sind. Damit sind Objekte gemeint, die entweder nicht ohne technische Hilfsmittel versetzt werden können oder zum vergleichsweise langfristigen Einsatz an einer Stelle verbleiben.