Baulücken sind Flächen
• in einer Größe von 1 bis 2 Wohnbaugrundstücken ortsüblicher Größe,
• die sofort bzw. kurzfristig bebaubar sind,
• die an einer bebauten Straße zwischen anderen bebauten Grundstücken liegen,
• die möglicherweise zunächst von der bisherigen Nutzung freizustellen sind (Gartenlaube, Werbetafel, Sonstiges),
• für die Erschließungseinrichtungen ausreichend vorhanden sind oder ohne erheblichen Aufwand hergestellt
werden können.