Die Baunutzungsverordnung (kurz BauNVO) bestimmt in Deutschland Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks (Abschnitt 1 und 2), die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche (Abschnitt 3). Die Baunutzungsverordnung ist eine aufgrund § 9a des Baugesetzbuches erlassene Rechtsverordnung. Die ursprüngliche Baunutzungsverordnung war am 1. August 1962 in Kraft getreten.