Das Bauspardarlehen ist nach dem Bausparkassengesetz ein Darlehen, das die Bausparkasse dem Bausparer als "Gegenleistung" für die von ihm eingezahlten Beträge für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen gewährt. Es ist für die Bausparkasse grundsätzlich unkündbar, während der Bausparer selbst das Darlehen jederzeit vorzeitig zurückzahlen bzw. kündigen darf. Die Auszahlung des Bauspardarlehens erfolgt nach 40-50 %iger Ansparung der Bausparsumme (je nach Tarif) und einer je nach Institut unterschiedlichen Zuteilungsfrist. Das Bauspardarlehen kann mit Annahme der Zuteilung beantragt werden. Es ergibt sich in der Regel aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem bis Zuteilung angesammelten Bausparguthaben und der Bausparsumme.