Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Befriedigungsvorrecht

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Befriedigungsvorrecht

Das Befriedigungsvorrecht hat die Funktion, wenn nicht der gesamte Anspruch auf den Versicherer übergegangen ist, dem Geschädigten bei der Befriedigung gegenüber dem Versicherer den Vorrang zu gewähren. Insbesondere gilt das im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegenüber dem Schädiger.