Die Beleihungsgrenze stellt den Prozentwert des Verkehrswerts bzw. Marktwerts einer Sicherheit dar, der vom Kreditgeber bei einer Finanzierung für die Sicherheitenbewertung höchstens herangezogen wird.
Die Höhe dieser Beleihungsgrenze hängt von der Art der Sicherheit und der Risikofreude des Kreditgebers ab.
Multipliziert man die Beleihungsgrenze mit dem Verkehrs- bzw. Marktwert, so erhält man den Beleihungswert. Die Differenz zwischen 100% und der Beleihungsgrenze ist der Sicherheitsabschlag mit dem der Kreditgeber arbeitet.