Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Beleihungsgrenze

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze stellt den Prozentwert des Verkehrswerts bzw. Marktwerts einer Sicherheit dar, der vom Kreditgeber bei einer Finanzierung für die Sicherheitenbewertung höchstens herangezogen wird.
Die Höhe dieser Beleihungsgrenze hängt von der Art der Sicherheit und der Risikofreude des Kreditgebers ab.
Multipliziert man die Beleihungsgrenze mit dem Verkehrs- bzw. Marktwert, so erhält man den Beleihungswert. Die Differenz zwischen 100% und der Beleihungsgrenze ist der Sicherheitsabschlag mit dem der Kreditgeber arbeitet.