Die Berechnungsverordnung ist eine deutsche Rechtsverordnung, in der die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Wohnraum geregelt ist. Der Anwendungsbereich der II. BV ist zunächst der soziale Wohnungsbau sowie der steuerbegünstigte freie Wohnungsbau. In der Praxis wird die BV jedoch weit darüber hinaus angewandt. Auf der Grundlage der BV kann eine Kostenmiete ermittelt werden, also eine Miete, die gerade die anfallenden Kosten abdeckt. Allerdings sind die in der BV vorgeschriebenen Höchstsätze für die einzelnen Kostenarten seit vielen Jahren nicht ausreichend, um eine Kostendeckung in betriebswirtschaftlichem Sinne zu gewährleisten. Im sozialen Wohnungsbau dürfen keine höheren Mieten verlangt werden.