Das Besitzeinweisungsverfahren wird im Zusammenhang mit einem Enteignungsverfahren durchgeführt, jedoch mit verkürzten Verfahrensfristen.
Der Vorhabenträger wird vorzeitig in den Besitz der benötigten Flächen eingewiesen und kann mit der Maßnahme beginnen, ohne die endgültige Eigentumsregelung abzuwarten.