Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Bestimmtheitsgrundsatz

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Bestimmtheitsgrundsatz

Der Bestimmtheitsgrundsatz hat in verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedliche Bedeutungen. Im Staatsrecht ist er eine Ausprägung des im Deutschen Grundgesetz garantierten Rechtsstaatsprinzips.

Im Sachenrecht bedeutet der Bestimmtheitsgrundsatz, dass beim Erwerb und der Verfügung über dingliche Rechte immer genau bestimmt sein muss, um welche Sache es geht. So ist es etwa nicht möglich, 20% der Schrauben in einer Kiste zu übereignen. In diesem Fall müsste genau bestimmt werden, um welche einzelnen Schrauben es sich handelt. Dieses Prinzip dient der Publizität der dinglichen Rechte. Diese wirken absolut, das heißt, gegenüber jedermann. Daher vereinfacht es den Rechtsverkehr, wenn für jeden immer klar erkennbar ist, wer dingliche Rechte an einer Sache hat.