Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Betretungsrecht

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Betretungsrecht

Der Begriff Betretungsrecht unterteilt sich wie folgt:
  • Das Betretungsrecht (Erholung, Sport) regelt zum einen den Gemeingebrauch an "fremden" Flächen wie Wäldern und
     Fluren, also das Recht zum Betreten zum Zwecke der Erholung.
  • Das hoheitliche Betretungsrecht umfasst das Recht von Trägern öffentlicher Belange, privates Eigentum
     (Grundstücke, Wohnungen) zu betreten, in bestimmten Fällen sogar ohne Anmeldung.