Bewilligung ist in der Rechtssprache die Bezeichnung für:
• bestimmte begünstigende Verwaltungsakte oder Bescheide im deutschen und österreichischen Verwaltungsrecht.
• in der österreichischen Rechtssprache ist eine behördliche Bewilligung als Bescheid eine Rechtsnorm, ist also
verbindliche Rechtsposition seitens der Verwaltung.
• eine Eintragungsvoraussetzung im deutschen Grundbuchrecht.