Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Bewilligung

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Bewilligung

Bewilligung ist in der Rechtssprache die Bezeichnung für:
  • bestimmte begünstigende Verwaltungsakte oder Bescheide im deutschen und österreichischen Verwaltungsrecht.
  • in der österreichischen Rechtssprache ist eine behördliche Bewilligung als Bescheid eine Rechtsnorm, ist also
     verbindliche Rechtsposition seitens der Verwaltung.
  • eine Eintragungsvoraussetzung im deutschen Grundbuchrecht.