Die Bundesnotarordnung regelt bundeseinheitlich die Amtstätigkeit der Notare und enthält gesetzliche Bestimmungen über die Bestellung zum Notar, die Amtsausübung, die notariellen Pflichten, die Regelungen bei Abwesenheit und Verhinderung eines Notars, zu Notarvertretern und Notariatsverwaltern, ferner über die Einrichtung und die Aufgaben der Bundesnotarkammer bzw. der Ländernotarkammern sowie das Disziplinarverfahren bei Notaren.