Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Dauerwohnrecht

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Dauerwohnrecht

Dauerwohnrecht, das veräußerliche und vererbliche beschränkte dingliche Recht, eine bestimmte Wohnung unter Ausschluss des Eigentümers zu bewohnen; das Dauerwohnrecht berechtigt auch zur Vermietung. Es kann auf Zeit oder unbefristet bestellt werden und wird im Grundbuch eingetragen. Für Räume, die nicht zu Wohnzwecken dienen, kann ein entsprechendes Dauernutzungsrecht begründet werden. Das Dauerwohnrecht wurde in der Bundesrepublik Deutschland durch das Wohnungseigentumsgesetz vom 15. 3. 1951 geschaffen.