Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Deflation

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Deflation

Unter Deflation versteht man den volkswirtschaftlichen Zustand eines allgemeinen und anhaltenden Rückgangs des Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen. Erfahrungsgemäß geht eine Deflation mit einer Verringerung der umlaufenden Geldmenge und/oder der Umlaufgeschwindigkeit des Geldes einher. Der Begriff Deflation wird jedoch auch auf andere spezielle volkswirtschaftliche Aggregate verwendet, zum Beispiel bei einem allgemeinen Sinken der Löhne wird auch von Lohndeflation gesprochen. Ein weiterer Spezialfall, der besondere Aufmerksamkeit erlangt hat, ist der Fall einer Vermögensdeflation. Wenn ein allgemeiner Fall der Preise für Vermögenswerte (Sachvermögen z. B. Immobilien oder Geldvermögenswerte z. B. Aktien) eintritt, spricht man von einer Vermögensdeflation. (Teil-)Deflation kann gleichzeitig mit (Teil-)Inflation auftreten, z. B. Sinken von Grundstückspreisen bei gleichzeitigem Steigen von Energiepreisen, Grundsteuern etc., wobei hier eine Wechselwirkung bestehen kann.