In Denkmallisten, Denkmalbüchern oder Denkmalverzeichnissen werden in Deutschland anerkannte Kulturdenkmale aufgeführt. Da der Denkmalschutz in Deutschland unter die Kulturhoheit der Bundesländer fällt, gibt es für jedes Bundesland ein eigenes Denkmalschutzgesetz. Die genauen Regelungen zum Führen der Denkmalliste sind Teil des Denkmalschutzgesetzes und somit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.