Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Dingliches Wohnrecht

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Dingliches Wohnrecht

Mit einem dinglichen Wohnrecht wird einem Dritten ein Wohnrecht für eine Wohnung eingeräumt. Dieses Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen. Das Wohnrecht / der Nießbrauch kann entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich eingeräumt werden. Der Inhaber des Wohnrechts ist Nießbraucher der Wohnung.