Unter Dorfgebiet wird ein Baugebiet verstanden, das nach § 5 der deutschen Baunutzungsverordnung für die Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben vorgesehen ist. Zu dem sind nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe und Handwerksbetriebe erlaubt, die der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienen.