Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Drempel

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Drempel

Wenn ein Dach errichtet wird, müssen die Sparren irgendwo aufliegen. Dies kann entweder direkt die Decke sein oder eben der Kniestock (Drempel). Dabei werden an den Längsseiten des Hauses (auch Traufseite genannt) die Außenwände über die Decke hinaus hochgemauert oder betoniert. Darauf wird dann die Dachkonstruktion aufgelegt und verankert. Der Kniestock ist meistens zwischen 40 und 80 Zentimeter hoch und schafft so mehr begehbare Wohnfläche unter dem Dach. Je höher der Kniestock also ist, je mehr Stellfläche steht unter der Dachschräge zur Verfügung. Ohne den Kniestock trifft die Dachschräge direkt auf die Obergeschossdecke, was eine mögliche Wohnfläche im (auszubauenden) Dachgeschoss reduziert. Die Höhe des Drempels ist oft im Bebauungsplan vorgeschrieben.