Duldungspflicht bedeutet:
Die mit der Einführung des Sozialversicherungsausweises verbundenen Pflichten der Arbeitgeber, insbesondere die Vorlage des Ausweises bei Beginn einer Beschäftigung (Ausweisprüfungspflicht) und bei Nichtvorlage die Erstattung einer Kontrollmeldung, werden von der Bundesanstalt für Arbeit geprüft.