Eine Eigentümergrundschuld ist eine auf den Namen des Grundstückeigentümers eingetragene Grundschuld in das Grundbuch. Der Grundstückseigentümer kann sich so eine Rangstelle für eine zukünftig aufzunehmende Grundschuld oder Hypothek freihalten. Außerdem kann er zu jeder Zeit eine Sicherheit für einen Kredit durch Abtretung und Übergabe des Grundschuldbriefes stellen, ohne dass der Begünstigte im Grundbuch eingetragen wird und zusätzliche Kosten durch eine Umschreibung entstehen.