Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Eigentumsvorbehalt

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt ist die Übereignung einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung (in Deutschland nach §§ 449 I und 929, 158 I BGB). Der Eigentumsvorbehalt prophezeit einen zukünftigen Eigentumserwerb des Vorbehaltskäufers an einer beweglichen Sache, auf den der Vorbehaltskäufer einen obligatorischen Anspruch hat. Der Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung der kaufrechtlichen Ansprüche auf Übereignung der Kaufsache und Berichtigung der Kaufpreisverbindlichkeit (siehe Sicherungstreuhand).