Ein einfacher Bebauungsplan liegt gemäß § 30 Abs. 3 BauGB vor, wenn der Bebauungsplan nicht wenigstens eine der in § 30 Abs. 1 BauGB bezeichneten vier "Mindestfestsetzungen" für einen qualifizierten Bebauungsplan enthält.
Fachbegriffe / Lexikon
Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.
Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
Ein einfacher Bebauungsplan liegt gemäß § 30 Abs. 3 BauGB vor, wenn der Bebauungsplan nicht wenigstens eine der in § 30 Abs. 1 BauGB bezeichneten vier "Mindestfestsetzungen" für einen qualifizierten Bebauungsplan enthält.