Das Fensterrecht betrifft die privatrechtlichen Bestimmungen, die regeln, ob und wie der Grundstückseigentümer Fenster anlegen darf. Geregelt werden die Voraussetzungen, unter denen in oder an der Außenwand eines Gebäudes Fenster, Türen oder zum Betreten bestimmte Bauteile wie Balkone und Terrassen angebracht werden dürfen.