Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Fensterrecht

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Fensterrecht

Das Fensterrecht betrifft die privatrechtlichen Bestimmungen, die regeln, ob und wie der Grundstückseigentümer Fenster anlegen darf. Geregelt werden die Voraussetzungen, unter denen in oder an der Außenwand eines Gebäudes Fenster, Türen oder zum Betreten bestimmte Bauteile wie Balkone und Terrassen angebracht werden dürfen.