Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Flurstück

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Flurstück

Ein Flurstück oder Parzelle ist ein amtlich vermessener und in der Regel örtlich vermarkter Teil der Erdoberfläche, auch unter der Bezeichnung Grundbuchskörper (Österreich) ist das Flurstück Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Es ist in Flurkarten, Liegenschaftskarten und Katasterbüchern nachgewiesen.

Ursprünglich nur das "mit einem Flurnamen benannte Stück Land", ist Flurstück heute im allgemeinen der gebräuchliche Ausdruck, Parzelle ist in Österreich und der Schweiz amtliche Bezeichnung für die kleinste Vermessungseinheit, dieses Wort oder Katasterparzelle wird dagegen in Deutschland nur noch selten von Fachleuten als Bezeichnung benutzt.