Ein Flurstück oder Parzelle ist ein amtlich vermessener und in der Regel örtlich vermarkter Teil der Erdoberfläche, auch unter der Bezeichnung Grundbuchskörper (Österreich) ist das Flurstück Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Es ist in Flurkarten, Liegenschaftskarten und Katasterbüchern nachgewiesen.
Ursprünglich nur das "mit einem Flurnamen benannte Stück Land", ist Flurstück heute im allgemeinen der gebräuchliche Ausdruck, Parzelle ist in Österreich und der Schweiz amtliche Bezeichnung für die kleinste Vermessungseinheit, dieses Wort oder Katasterparzelle wird dagegen in Deutschland nur noch selten von Fachleuten als Bezeichnung benutzt.