Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Formvorschrift

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Formvorschrift

Die Formvorschrift ist eine gesetzliche Bestimmung, nach der ein Rechtsgeschäft nur in einer bestimmten Form wirksam vorgenommen werden kann. Der Zweck der Formvorschriften besteht entweder darin, den Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes und dessen Inhalt genau festzulegen, einen hinreichenden Beweis hierfür zu sichern oder die Parteien vor einem übereilten Vertragsabschluss zu bewahren. In verschiedenen Fällen haben die Formvorschriften aber auch eine Kontrollfunktion für bestimmte Behörden.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind Formvorschriften im Einzelnen festgelegt.