Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Freilegungskosten

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Freilegungskosten

Nach Abgang einer baulichen Anlage muss das Grundstück freigelegt werden, um den Bodenwert eines unbebauten Grundstücks zu erhalten. Die Freilegungskosten berücksichtigen die Kosten, die durch den Abbruch entstehen (Sicherungen, Aufräumarbeiten, Demontage und Abbruch).